Arbeitsbereich 2.6
Pflegeberufe, Geschäftsstelle nach dem Pflegeberufegesetz
Die Pflegeberufe werden durch das bis zum 01.Januar 2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Sie unterliegen damit nicht dem Regelungskreis nach BBIG/HWO. Die Ordnungsarbeit wird durch eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einberufenen Fachkommission wahrgenommen. Unterstützt wird die Fachkommission durch die im Arbeitsbereich eingegliederte Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz.
Neben der Ordnungsarbeit werden im AB 2.6 Aufgaben im Rahmen der Forschung, des Monitorings, der zielgruppenspezifischen Informationsaufbereitung und der Öffentlichkeitsarbeit zu den Pflegeberufen wahrgenommen.
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Bearbeitung grundlegender struktureller und inhaltlicher Fragen zu den beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildungen und zum Pflegeberuf
- Forschungsprogramm zur beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung und zum Pflegeberuf
- Monitoring zur Umsetzung der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Unterstützungsangeboten für die Ausbildungspraxis
- Strukturelle und curriculare Entwicklung von Ordnungsmitteln für die beruflichen Pflegeausbildungen, Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz